RENAULT Club  HOLLYWOOD
1. RENAULT CLUB SAARLAND

Rechtsfragen und Rechtsentscheidungen,  im Oldtimerbereich u. sonstige..


Lose Sammlung :
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Definition Oldtimer
Der Begriff Oldtimer , Oldie oder auch Autoveteran bezeichnet ein gut erhaltenes und gepflegtes Auto oder Motorrad, das älter als 30 Jahre ist. Autoveteranen sind zumeist Sammlerstücke. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, wird heute jedoch als altbacken zumeist abgelehnt. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.

Die normalerweise in der deutschen Umgangssprache verwendete durchaus liebevoll gemeinte englische Bezeichnung Oldtimer wird von einigen Sammlern als nicht korrekt empfunden. Im englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen und jedenfalls kein Fahrzeug. Oldtimer ist ein Scheinanglizismus. Auf Englisch werden solche Autos vintage cars / classic cars / antique cars genannt.

In Deutschland genießen Besitzer von Autoveteranen für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 1234 H), wobei das H für historisch steht. Fahrzeuge, die vor 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind zudem von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals günstiger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren "normalen" Alltags-Fahrzeugs daraufhin deutet, dass der Oldie nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder erkennbar alltäglich abgeritten Altfahrzeugen legen sich die technischen Prüfer oftmals quer und verweigern den H-Status.

Für Sammlerzwecke gibt es die Wechselkennzeichen, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123), ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses rote Wechselkennzeichen zu Sammlungs-Zwecken können mehrere Fahrzeuge zu Test- und Überführungszwecken eingetragen werden; das größte bzw. teuerst zu versteuernde jeweilige Fahrzeug bestimmt für alle Fahrzeuge die zu zahlenden Kfz.-Steuern, dem Umstand Rechnung tragend, daß ein Mensch nicht zeitgleich zwei Fahrzeuge bewegen kann. Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen, gewechselt. Nur eines der Fahrzeuge darf zu einer Zeit im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. Wegen Mißbrauchs-Verdacht ist das 07er Kennzeichen jedoch in vielen Städten und Kreisen schwierig zu erhalten. Die Regelung sah vor, dass Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren eingetragen werden können. In neuerer Zeit (2004) aber sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei den Ämtern abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist.

In der Schweiz gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingelöst sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 5.000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen. Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle fünf Jahre im Verkehrsprüfzentrum (Strassenverkehrsamt) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle 2 Jahre). Fahrer von Autoveteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihre Fahrzeuge nach Mai 1972 (Einführung der Gurtpflicht) in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.

Überall in deutschen Landen finden an Wochenenden zwischen Frühling und spätem Sommer Oldie-Treffen statt. Bei diesen Ereignissen, die oftmals von einschlägigen Clubs organisiert werden, können die Besitzer, die ja meist erheblichen Aufwand für die Ersatzteilbeschaffung und Restaurierungsarbeit hineingesteckt haben, mit ihren Oldies oder Oldtimern prunken und ihre rollenden Schätzchen dem Publikum vorführen. Auch die Fahrzeughersteller entdeckten in den vergangenen Jahren den Werbewert der älteren Fahrzeuge ihrer Produktion, bauten Fahrzeug-Museen auf und unterstützen (zumeist) die Marken-Clubs.

Quelle: wikipedia

Galgenfrist für 07er-Kennzeichen

Die Steuererleichterungen durch das rote 07er-Kennzeichen bleiben auch für Fahrzeuge unter 20 Jahren zunächst noch erhalten. Bestandschutz rettet alte Nummern.
Besitzer von Fahrzeugen ab einem Alter von 20 Jahren können sich freuen. Sie dürfen auch weiterhin das rote 07er Nummerschild nutzen, denn die einmal erteilte Genehmigung gilt weiterhin.

Steht das Wasser bis zum Hals: 07er-Kennzeichen

Allerdings endete am 1. März 2007 diese Möglichkeit, denn ab dann gilt die im April beschlossene Grenze von 30 Jahren, meldet die Zeitschrift Auto Motor Sport unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium in Berlin. Wer also noch vor diesem Stichag ein 07er-Kennzeichen bekam, darf es weiternutzen, über März 2007 hinaus und auch wenn der Wagen noch keine 30 Jahre alt ist.

Quelle: Oldtimer Report de


Rotes 07er Kennzeichen
Nürnberg / mid Besitzer eines Oldtimers mit einem roten Kennzeichen dürfen mit ihrem Fahrzeug zwar an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen und zur Werkstatt fahren. Wer sein altes Automobil aber zur Tankstelle bewegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so das Oberlandesgericht Dresden. In dem verhandelten Fall war der Besitzer eines Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen zum Tanken gefahren war. Das steuerbegünstigte rote Nummernschild darf nur für Probe-, Überführungs- und Fahrten bei Oldtimer-Veranstaltungen genutzt werden.
Quelle: Schlei Bote 28.06.07


Nürnberg (D-AH) - Tanken verboten: Besitzer eines Oldtimers mit rotem Kennzeichen dürfen mit ihrem Schnauferl zwar an organisierten Oldtimerveranstaltungen teilnehmen oder auch in die Werkstatt fahren. Doch wer mit seinem betagten Gefährt einfach nur zur nächsten Tankstelle fahren möchte, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit. Das betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) und verweist auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05). Die Dresdner Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser. Dort war der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren ist. "Und das ist nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden eindeutig verboten", sagt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen Oldtimer schraubt, darf den Wagen allein für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen und dabei auch tanken. Um den Wagen warten zu lassen, darf man außerdem noch in die Werkstatt fahren. Rechtsanwalt Bauer: "Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung aber gerade nicht das Tanken."


Rotlichtverstoß (alle Fahrzeuge)
Ein Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer Leuchtzeichenanlage (Ampel), wenn Sie rot zeigt, gehört zu den schwereren Verkehrsverstößen und hat meistens schwerwiegende Folgen.
Es wird in der Schwere der Folgen der Ordnungswidrigkeit des Rotlichtverstoßes unterschieden, ob Sie in der ersten Sekunde der Rotphase oder später die Ampel überfahren haben.

Ob sich ein Vorgehen gegen die Verwarnung oder den Bußgeldbescheid für Sie lohnt und wie Sie sich im weiteren Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verhalten sollen, darüber berät Sie ein zugelassener Anwalt telefonisch in wenigen Minuten. Er kann Ihnen aufzeigen, welche Chancen und Kosten das weitere Verfahren für Sie mitbringt.
Quelle :

Durchwahl zum Thema Rotlichtverstoß (Verkehrsrecht):
0900-1 875 000-16
1,99 EUR/Min* | 08:00 - 24:00Uhr

Zulassung von Oldtimern
Am 1. März 2007 sind neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft treten. Die Änderungen der Straßen- verkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) und eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) veröffentlichte das Bundesgesetzblatt.

Die neuen Regelungen beziehen sich laut DEKRA neben der Wiederzulassung von Fahrzeugen unter anderem auf die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge sowie die Begutachtung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge.
Die neuen Regelungen sollen im Bereich der Zulassung die Voraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation schaffen sowie Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen verringern. Hier die wesentlichen Änderungen:
Wiederzulassung: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist gegenwärtig noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Oldtimergutachten: Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO). Diese Begutachtung darf vom 1. März 2007 an auch von Prüfingenieuren durchgeführt werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

Rotes Oldtimerkennzeichen: Künftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Old-timer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.

Vorschriftsmäßigkeit: Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung nicht entspricht.
Quelle: http://www.oldtimer-report.de/oldtimer-v...hp?artikel=0149
 

Oldtimerzulassung folgt ab November neuen Richtlinien

Für das Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO gibt es ab November eine neue Richtlinie. Diese soll die Prüfstandards vereinheitlichen und damit die Oldtimerzulassung vereinfachen.

Im Gegensatz zum früheren Anforderungskatalog soll auf eine Mindestzustandsnote verzichtet werden. Trotzdem muss sich das Fahrzeug insgesamt in einem guten Zustand befinden was u. a. die Pflege betrifft.

Hauptbaugruppen sollten dem Originalzustand weitestgehend entsprechen oder zeitgenössisch ersetzt sein. Der originale Gesamteindruck darf nicht durch zusätzliche Ausrüstungsgegenstände bzw. Ausstattung beeinflusst werden.
Fahrzeuge, die vor 30 Jahren produziert aber nicht zugelassen wurden, können mit Ausnahmeregelung jetzt auch ein H-Kennzeichen bekommen.
Eine weitere Neuerung ist es, dass Umbauten jüngeren Datums zulässig sind, wenn sie bereits in den ersten 10 Jahren nach der ersten Zulassung möglich gewesen wären.
Neu ist es auch, dass ab Oktober auch geschulte Prüfer aller amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen das Gutachten nach § 23 StVZO durchführen dürfen.

Für mehr Informationen geht einfach zu eurem Prüfer des Vertrauens. Er wird euch bestimmt gerne beraten.

 

 
 
 

Das vielgepriesene Wechselkennzeichen   (sogen. Luftnummernschild)

Die Politik hat uns schon wieder reingelegt. Das  so hoch gepriesene "Wechselkennzeichen" ist eine "Luftnummer". Vielleicht  schon gelesen?  hier für die, die davon noch keine Kenntnis hatten.

Das Kennzeichen für zwei Autos

Der Termin für die Einführung der Wechselkennzeichen steht jetzt fest: Ab dem 1. Juli 2012 können zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zugelassen werden, von denen dann jeweils nur eines zur Zeit gefahren werden darf. Der praktische Nutzen und finanzielle Anreiz dieser Regelung fällt allerdings gering aus.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse handelt. In die Klasse M1 fallen Pkw (auch Oldtimer) und Wohnmobile. Die Klasse L bilden Motorräder, Leichtkrafträder sowie . In der Klasse 01 finden sich Anhänger. Die entsprechend paarweise ausgegebenen Wechselkennzeichen bestehen a zwei fest an den Fahrzeugen montierten und einem abnehmbaren. Letzterer wird an dem Fahrzeug angeklickt, das gerade bewegt wird.

Von der ursprünglichen Idee, mit dem Wechselkennzeichen die Unterhaltskosten für den privaten Fuhrpark zu senken, ist allerdings wenig geblieben. Denn anders als zunächst geplant, gibt es keine Erleichterung bei der Kfz-Steuer und muss diese weiterhin für beide Fahrzeuge voll entrichtet werden. Lediglich Versicherungen stellen leichte finanzielle Anreize in Aussicht. Entsprechend kritisiert Spiegel Online in einem Artikel das Wechselkennzeichen als Luftnummernschild.

Das Wechselkennzeichen entpuppt sich also als verpasste Chance für Haushalte mit mehreren Fahrzeugen, denn in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz funktioniert das System vorbildlich: Hier muss nur für das Fahrzeug mit der höheren Typklasse der Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer entrichtet werden.

 
 



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